Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie möchten dem Klinikum St. Georg eine Spende/Geldzuwendung zukommen lassen. Hierfür danken wir Ihnen - nicht zuletzt im Namen unserer Patienten - ganz herzlich. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Zuwendungen sowie ein ordnungsgemäßes und transparentes Handeln sind für uns selbstverständlich.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind Patienten "medizinisch zweckmäßig und ausreichend" zu versorgen. Hierfür erhalten wir Mittel von den Krankenkassen (für die laufenden Personal- und Sachkosten) sowie vom Land (für den investiven Bereich). Da sowohl die Kassen als auch das Land keine unbegrenzten Mittel zur Verfügung haben, sind wir für jede Unterstützung dankbar, die uns hilft, unsere Patienten optimal versorgen und betreuen zu können. Jeder Betrag ist willkommen und sei er noch so klein.
Selbstverständlich haben Sie als Spender Einfluss auf den Verwendungszweck. Deshalb haben wir für Sie eine Auswahl an in Frage kommenden Möglichkeiten zusammengestellt. Für mehr Informationen zu den Auswahlmöglichkeiten folgen Sie bitte den Links:
2. Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
3. Palliativmedizinische Betreuung
5. Sozialtherapeutische Wohnstätte
6. Pflegeheim für Menschen im Wachkoma
Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre Spende entsprechend der Angabe Ihres Verwendungszweckes verwendet wird. Wird kein spezieller Verwendungszweck angegeben, wird der Betrag dem allgemeinen Spendenkonto des Krankenhauses gutgeschrieben.
Das Klinikum ist als gemeinnützig anerkannte Körperschaft berechtigt, für Spenden, die ihr zur Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke (Förderung der Gesundheitspflege, Bildung und Jugendhilfe) zugewendet werden, Spendenbescheinigungen auszustellen. Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen für Spenden ab 200 Euro eine Spendenbescheinigung aus. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihre Adresse anzugeben!
Für Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro genügt für den steuerlichen Nachweis die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug/ Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) in Verbindung mit einem Schreiben des Spendenempfängers (Klinikums), welches u.a. Angaben über die steuerliche Freistellung beinhaltet (vgl. § 50 Abs. 2 EStDV „vereinfachter Spendennachweis“).
Zahlungsmodalitäten:
Sie haben die Möglichkeit, unkompliziert und sicher über unsere Internetseite per
Lastschrifteinzugsverfahren zu spenden.
Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, im herkömmlichen Sinne per Überweisung, zu spenden.
Bankverbindung:
Klinikum St. Georg gGmbH
Bank für Sozialwirtschaft
Bankleitzahl 860 205 00
Kontonummer : 355 77 00
Bei Fragen sind die Mitarbeiter unseres Geschäftsbereiches Unternehmensplanung und Finanzen über die Rufnummer 0341 909-2181 gern für Sie da.
Ihr
Prof. Dr. Karsten Güldner
Geschäftsführer